Häuslich

[1032] Häuslich, -er, -ste, adj. et adv. 1) Zum Hause gehörig, es mag nun dieses Wort das Wohnhaus, oder die Familie bedeuten, dasselbe betreffend, darin gegründet; ohne Comparation. Häusliche Arbeiten, Geschäfte, welche man im Hause verrichtet. Die häusliche Gesellschaft, welche die Beförderung der äußern Wohlfahrt einzelner Personen betrifft, und die auf solche Art verbundenen Personen, S. Haus 3. 3).


– Zwey häusliche Thiere,

Cyper ein fleckiger Kater und ein geschwätziges Papchen,

Zachar.


In häuslicher Stille von unserer Arbeit genährt, Geßn. Die häusliche Sicherheit, die Sicherheit in seinem Hause. Ein Frauenzimmer, die Tugend und Verstand besitzt, besitzt gewiß auch häusliche Geschicklichkeiten, Gell. Häusliche Widerwärtigkeiten, Vorfälle, Angelegenheiten. Die häusliche Wohlfahrt, die Wohlfahrt der häuslichen Gesellschaft. 2) Sich an einem Orte häuslich niederlassen, nur als ein Nebenwort, sich daselbst ein eigenes Haus erwerben, im Oberd. haushäblich; zuweilen auch in weiterer Bedeutung, seine beständige Wohnung daselbst nehmen. 3) Figürlich, Fertigkeit besitzend, an den kleinern Angelegenheiten eines Hauses Theil zu nehmen, ingleichen die Pflichten des häuslichen Standes, der häuslichen Gesellschaft zu erfüllen, und darin gegründet. Ein häuslich Weib ist ihrem Manne eine Freude, Sir. 26, 2. Daß sie die jungen Weiber lehren – häuslich seyn, Tit. 2, 5.


Weit reitzender geschmückt,

Als für ein häuslich Weib sichs sonst im Hause schickt,

Rost.


4) In engerer Bedeutung, Fertigkeit besitzend, die häuslichen Ausgaben mit weiser Sparsamkeit einzuschränken, und darin gegründet; haushältig. Ein häuslicher Mann, eine häusliche Frau.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1032.
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