[1237] Der Höfener, des -s, plur. ut nom. sing. ein nur in einigen Gegenden übliches Wort, 1) einen Vollbauer oder Pferdner zu bezeichnen, welcher einen ganzen Bauerhof besitzet, und am häufigsten ein Hüfener genannt wird, S. dieses Wort. 2) In Westphalen werden Unterthanen oder Leibeigene, welche zu einem[1237] gewissen Herrenhofe gehören, Hofhörige, gleichfalls Höfener genannt.