Hör, die

[1282] Die Hör, plur. die -en, ein nur in Westphalen übliches Wort, wo es bey hofhörigen Gütern so viel als die Lehenwaare bey andern Lehen ist. Ein neuer Besitzer eines hofhörigen Gutes muß um die Belehnung ansuchen, und die Hör bezahlen. Es stammet mit hofhörig von dem Zeitworte hören, gehören, ab. S. Hofhörig.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1282.
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