[1285] Hörig, -er, -ste, adj. et adv. ein nur in den Zusammensetzungen harthörig, gehörig u.s.f. übliches Wort, wo es auch Hauptwörter auf keit aus sich bilden lässet. In Niedersachsen werden die Hofhörigen noch oft verkürzt die Hörigen genannt, da denn für Hofhörigkeit auch Hörigkeit üblich ist. S. Hofhörig.