[1313] Das Hülfsgêld, des -es, plur. doch nur von mehrern Summen, die -er. 1) Diejenige Gebühr, welche der Schuldner für die gerichtliche Hülfe dem Richter entrichten muß; die Executions-Gebühren. 2) Im Plural, Gelder, welche man jemanden zur Erreichung einer Absicht darreichet. So werden Gelder, welche Unterthanen ihrem Landesherren zu gewissen Bedürfnissen bewilligen, zuweilen Hülfsgelder, und mit einem Französischen Ausdrucke Subsidien genannt; die Hülfssteuer. Noch häufiger sind es Geldsummen, welche ein Staat seinen Bundesverwandten zur Führung eines Krieges, oder zur Unterhaltung einer gewissen Anzahl Truppen bewilliget und auszahlet; Subsidien.