[1309] Der Hǖnervōgt, des -es, plur. die -vögte. 1) An einigen Orten, ein Vogt, oder Wärter der zahmen Hühner; ein Hühnerwärter. Im Oberdeutschen auch der Hühner aufziehet und damit handelt; ein Hühnerhändler, 2) In andern Gegenden[1309] ist der Hühnervogt ein Beamter, welcher die Rechnung über die Zinshühner führet, welche die Leibeigenen dem Grundherren geben müssen.