[1330] Der Hürdenschlag, des -es, plur. inus. das Aufschlagen der Schafhürden auf dem Felde, und das Übernachten der Schafe in denselben. Ingleichen das Recht, auf seinen Feldern Hürden aufzuschlagen, und sie dadurch zugleich von den Schafen düngen zu lassen, wie auch die Verbindlichkeit, die Felder eines andern durch den Hürdenschlag zu düngen; der Pferchschlag, das Pferchrecht, das Hürdenrecht, das Feldlager, die Buchtschlagung.