[1342] Das Hüttenamt, des -es, plur. die -ämter, ein Collegium verschiedener Personen, welches die Aufsicht über das Schmelzwesen eines Bergwerks-Districtes hat, und welchem zuweilen noch ein Ober-Hüttenamt vorgesetzet ist. Das Ober-Hüttenamt zu Freyberg bestehet aus einem Ober-Hüttenverwalter, Ober-Hüttenvorsteher, Ober-Hüttenraiter, Ober-Schieds-Gnardein, Glätt-Factor u.s.f.