[1343] Der Hüttenverwalter, des -s, plur. ut nom. sing. ein Hüttenbeamter, welcher die Hüttengebäude in seiner Aufsicht hat, für die Abrichtung der Hüttenarbeiter sorget, Holz und Kohlen herbey schaffen lässet, und oft noch einen Ober-Hüttenverwalter über sich hat. S. Hüttenamt.