Haaren (2)

[870] 2. Haaren, verb. reg. act. welches vornehmlich im Niedersächsischen üblich ist, die Schneide einer Sense oder Sichel durch Hämmern oder Ausdehnen schärfen, welches in Obersachsen dengeln und in Oberdeutschland tengeln genannt wird. Es geschiehet vermittelst des Haarzeuges, d.i. des Haarhammers und des Haarspießes oder Haarbolzens, welcher letzterer ein kleiner unten spitziger Amboß ist. Wenn dieses Wort nicht von Haar abstammet, so fern es ehedem einen jeden zarten, dünnen Körper bedeutet hat, so gehöret es vielmehr zu dem Worte scharf, welches durch Vorsetzung des Zischlautes und Veränderung des Suffixi daraus entstanden seyn kann. S. dasselbe. Im Schwed. ist Hjor und Hör, im Isländ. hiör, bey dem Ulphilas Hairus, im Griech. οαρ, ein Schwert, Degen. Bey den Sabinern hingegen war Curis ein Spieß.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 870.
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