[880]Der Haberêcht, des -es, plur. die -e, im gemeinen Leben, ein Mensch, der immer Recht haben will. Nieders. Hebberecht. Daher haberechten, Recht haben wollen, streiten, Nieders. hebberechten, und die Haberechterey, diese Unart.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 880.