[880] Habhaft, adv. habend, welches die zweyte Endung des Hauptwortes erfordert, und im Hochdeutschen nur mit dem Zeitworte werden üblich ist. Eines Dinges habhaft werden, es in seine Gewalt bekommen. Eines flüchtigen Missethäters nicht habhaft werden können. Im Oberdeutschen wird es auch den Zeitwörtern seyn und machen zugesellet. S. -haft.