[881] * Das Hachtgericht, des -es, plur. die -e, eines von den fünf kleinern oder so genannten Flügelsgerichten zu Cöln am Rheine. von dem Nieders. Hacht, Hechte, für Haft, nach einer gewöhnlichen Verwechselung der Hauch- und Blaselaute; eigentlich das Haftgericht.