[887]Der Hafenmeister, des -s, plur. ut nom. sing. ein Beamter, welcher die Aufsicht über einen Hafen und die Schiffe in demselben hat, und in großen befestigten Häfen-Capitän genannt wird.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 887.