[888] Die Haferēy, plur. die -en, ein in der Seefahrt, besonders in Niedersachsen und den Niederlanden, übliches Wort. 1) Dasjenige Geld, welches ein Schiff zur Unterhaltung des Hafens, in welchen es einläuft, entrichten muß; das Hafengeld. 2) Der Lohn, welchen der Lootse oder Pilot bekommt, welcher ein Schiff sicher in den Hafen führet. 3) Die Vergütung des Schadens an diejenigen, welche ihre Güter bey einem Sturme in die See werfen müssen, welche Vergütung von denjenigen geschiehet, deren Waaren auf eben demselben Schiffe unversehret in den Hafen kommen. Und endlich 4) in der weitesten Bedeutung, alle außerordentliche Unkosten, welche der Schiffer auf der Reise hat, ingleichen aller Schaden an Waaren, welche dem Einen Theile von den Eigenthümern der übrigen Güter vergütet werden. So gehöret z.B. zur Haferey, wenn sich der Schiffer von den Seeräubern los kaufen muß, wenn ein Embargo auf sein Schiff geleget wird u.s.f.
Dieses Wort lautet im Nieders. und Holländ. Haverije, woraus nicht nur das Lat. Avaria und Havaria, sondern auch das Franz. Havarie gebildet worden. Man findet es auch im Hochdeutschen Havarey, Avarey geschrieben. Da es ein Geld bedeutet, welches zuweilen zum Behuf des Hafens, alle Mahl aber nach glücklicher Ankunft des Schiffes in dem Hafen bezahlet wird, so ist es sehr wahrscheinlich, daß es auch von diesem Worte abstamme.