[894] Das Haftgêld, des -es, plur. von mehrern Summen, die -er, an einigen Orten das Angeld, welches zur Sicherheit oder Befestigung eines geschlossenen Kaufes darauf gegeben wird; der Haftpfennig. Wo ein Arrha oder Haftpfennig auf den Kauf gegeben worden u.s.f. heißt es in dem Würtemberg. Landrechte. An andern Orten ist es von dem Angelde noch verschieden, und da bedeutet es dasjenige, was nach geschlossenem Kaufe eines Gutes über der Kaufsumme der Gattinn des Verkäufers besonders gegeben, und in Obersachsen das Schlüsselgeld genannt wird; S. dieses Wort. An noch andern Orten ist es das Miethgeld. Es wird von einigen sehr seltsam von Hafen, ein Topf, abgeleitet, da es unstreitig von Haft, Befestigung, Festigkeit, abstammet. S. Angeld, Angabe und Handgeld.