[913] Der Halbbruder, des -s, plur. die -brüder, ein Bruder, der einen andern ehelichen Vater, oder eine andere Mutter hat; ein Stiefbruder, halbbürtiger Bruder. Eine solche Schwester wird eine Halbschwester, Stiefschwester oder halbbürtige Schwester, genannt, solche Geschwister aber Halbgeschwister, halbbürtige Geschwister, Stiefgeschwister, oder Geschwister von halber Geburt; alles im Gegensatze eines Vollbruders, einer Vollschwester oder der Vollgeschwister.