Halbbruder, der

[913] Der Halbbruder, des -s, plur. die -brüder, ein Bruder, der einen andern ehelichen Vater, oder eine andere Mutter hat; ein Stiefbruder, halbbürtiger Bruder. Eine solche Schwester wird eine Halbschwester, Stiefschwester oder halbbürtige Schwester, genannt, solche Geschwister aber Halbgeschwister, halbbürtige Geschwister, Stiefgeschwister, oder Geschwister von halber Geburt; alles im Gegensatze eines Vollbruders, einer Vollschwester oder der Vollgeschwister.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 913.
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