[914] Der Halbgelehrte, des -n, plur. die -n, oder ein Halbgelehrter, ein Gelehrter, welcher diejenigen Wissenschaften, zu welchen er sich bekennet, nur halb, d.i. unvollständig verstehet. In weiterer Bedeutung auch wohl ein jeder, welcher sich von gelehrten Wissenschaften einige historische Kenntnisse erworben hat.