[915]Das Halblehen, des -s, plur. ut nom. sing. an einigen Orten, ein Grundstück, welches auf eine bestimmte Anzahl Jahre in Lehen gegeben, oder vielmehr verpachtet wird, und die Verpachtung dieser Art.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 915.