[915] Der Halbmann, des -es, plur. die -männer, oder Halbleute, ein Pachter, der statt des Pachtes die Hälfte des Ertrages von einem Grundstücke an den Eigenthümer gibt; Nieders. Halfmann. S. Halbbauer und Halbpachter. Ehedem wurde auch ein Verschnittener oder Castrat ein Halbmann genannt.