[916] Der Halbpacht, des -es, plur. die -e, ein Pacht um die Hälfte, d.i. wo der Pachter anstatt des Pachtes die Hälfte des Ertrages an den Eigenthümer entrichtet; an einigen Orten die Halbbauerey, im Gegensatze des Ganzpachtes. Daher der Halbpachter, an andern Orten der Halbbauer, der Halbmann. S. diese Wörter.