[916]Halbschuldig, adj. et adv. welches nur in Westphalen als ein Hauptwort üblich ist, wo Halbschuldige eine Art Leibeigener sind; zum Unterschiede von den Vollschuldigen. S. Schuldig.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 916.