[921] Das Halljahr, des -es, plur. die -e, jedes funfzigtes Jahr bey den ehemahligen Juden, ein Jubeljahr, in welchem alle Gefangene und Leibeigene ihre Freyheit, und die Schuldner einen Erlaß bekamen, daher es auch das Erlaßjahr genannt wurde. Den Nahmen eines Halljahres hat es von den Halltrompeten, 4 Mos. 31, 6, oder Hallhörnern, Jos. 6, 5, womit es ausgeblasen wurde; oder auch von Hall, so fern es ein gleichbedeutender Ausdruck von Jubel ist.