Halseigen

[924] Halseigen, adj. et adv. welches eigentlich so viel wie leibeigen bedeutet, aber doch in einigen Gegenden in engerer Bedeutung, von einer besondern Art leibeigener Leute üblich ist. So gibt es, z.B. in den Hildesheimischen Ämtern Steuerwald, Wehlenberg,[924] Steinbrügge und Peine solche Halseigene, welche den Herzog von Braunschweig-Lüneburg für ihren Halsherren erkennen, der die Gerichtsbarkeit und Heeresfolge über sie hat, zu deren Erkenntniß sie jährlich zur Entrichtung eines Halshuhnes verbundenen sind. Daher die Halseigenschaft, die Leibeigenschaft dieser Art.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 924-925.
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