Halsstarrig

[926] Halsstarrig, -er, -ste, adj. et adv. 1) * Eigentlich, mit der Halsstarre behaftet, in derselben gegründet; in welcher Bedeutung es aber ungewöhnlich ist. 2) Figürlich, in einem hohen Grade hartnäckig, geneigt auf einem schädlichen Entschlusse zu beharren, auch bey den überwiegendsten Bewegungsgründen zum Gegentheile; ein, so wie hartnäckig, von einem unbeugsamen Halse oder Nacken hergenommenes Bild. Ihr Halsstarrigen, ihr widerstrebet allezeit dem heiligen Geiste, Apost. Gesch. 7, 51. Aber sie wollen mich nicht hören, noch ihre Ohren neigen, sondern sind halsstarrig, Jer. 7, 26.

Anm. Schwed. halsstarrig, ingleichen knakhals, gleichsam dessen Hals, wenn man ihn mit Gewalt beugen will, knackt, Niedersächs. interneerd, im Oberdeutschen auch halsbeinig. Das Hiob 15, 26 befindliche Nebenwort halsstarriglich ist im Hochdeutschen ungewöhnlich. Im Oberd. sagt man auch, jemanden verhalsstarrigen, und ihm Halsstark geben, ihn halsstarrig machen. S. Hartnäckig und Starrköpfig.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 926-927.
Lizenz:
Faksimiles:
926 | 927
Kategorien: