[949]Das Handelsgericht, des -es, plur. die -e, ein Gericht, in welchem nur Handelssachen auf das kürzeste untersucht und entschieden werden. S. Gastgericht.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 949.