Handgriff, der

[952] Der Handgriff, des -es, plur. die -e, 1) * Ein Griff mit der Hand, und so viel als man mit einem Griffe fassen kann; in welcher veralteten Bedeutung Handgriffa für eine Hand voll im Isidor vorkommt. Im Schwed. ist Handgreep der Handschlag. 2) Figürlich, die Art und Weise ein Werkzeug zu handhaben, und in engerer und gewöhnlicher Bedeutung, die geschickteste, bequemste Art der Handhabung eines Werkzeuges. Einem alle Handgriffe zeigen. Es ist nichts zu schwer, wenn man nur den rechten Handgriff weiß. Nieders. Lucht oder Luft, vermuthlich von lüften, heben. Bey den Soldaten sind die Handgriffe, Franz. Manoeuvres, die Art und Weise, das Gewehr zu handhaben. Die Handgriffe machen, manoeuvriren. 3) Derjenige Theil eines Dinges, woran man dasselbe angreifet, welcher auch nur der Griff genannt wird. Dergleichen ist der Handgriff an einer Thüre, oder derjenige Theil, woran man sie fasset, wenn man sie zuziehet. Nieders. Grepel, Handgrepel. S. Handhabe.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 952-953.
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