[961] Der Handwêrkshêrr, des -en, plur. die -en, eine von der Obrigkeit abgeordnete Person, welche den Versammlungen eines Handwerkes beyzuwohnen, und dessen Bestes zu besorgen hat; ein Handwerks-Deputirter, in Straßburg Gaffelherr, in Nieders. Morgensprachsherr, von Morgensprache, feyerliche Versammlung, in Lübeck Weddeherr.