[971] Hapern, verb. reg. neutr. welches das Hülfswort haben erfordert, aber nur im gemeinen Leben Ober- und Niedersachsens in unpersönlicher Gestalt üblich ist. Es hapert, oder die Sache hapert, es hapert mit der Sache, die Sache geräth in das Stocken, es will nicht mit ihr fort. Haperts denn, Freunde, bey der Antwort auf die erste Frage, Klopst. Daher haperig, adj. et adv. mit Stocken, oder mehrmahliger Unterbrechung. Haperig predigen, Hermes. Es gehöret ohne Zweifel zu haften, wovon man im Oberd. sagt, es haftet, oder da haftet es, das ist es, was die Sache aufhält. Im Schwed. ist happla im Reden stocken, oder stecken bleiben.