[997] Haspeln, verb. reg. act. et neutr. welches im letztern Falle das Hülfswort haben bekommt, den Haspel umdrehen, ingleichen vermittelst des Haspels bewegen. Erz aus der Grube haspeln. Das Garn haspeln, es von der Sylbe auf den Haspel bringen. Von jemanden, der sich sehr geschwinde beweget, ingleichen sehr geschwinde plaudert, sagt man in Niedersachsen, er haspele, so wie man auch in Obersachsen die kreisförmige Bewegung der Füße im Gehen haspeln nennet.