[1012] Der Hauptfall, des -es, plur. die -fälle. 1) Ein wichtiger Fall, der den Grund vieler andern in sich enthält; zum Unterschiede von den Nebenfällen. 2) Besonders in dem Lehenswesen, einer der vornehmsten Lehensfälle; daher der Tod so wohl des Lehensherren, als auch des Lehensmannes Hauptfälle genannt werden. In den Reichskanzelleyen wird der Tod eines Kaisers sehr häufig mit dem Nahmen eines Hauptfalles beleget. 3) In noch engerer Bedeutung ist es an einigen Orten der Todesfall des Leibeigenen oder Unterthanes, und das Recht des Grundherren, in diesem Falle das beste Stück Vieh aus dessen Verlassenschaft an sich zu nehmen; S. Baulebung und Hauptrecht.