[1014] Das Hauptgut, des -es, plur. die -güter, das vornehmste, wichtigste Gut unter mehrern. Besonders in folgenden Fällen. 1) Ein Land- oder Bauergut, auf welchem der Eigenthümer wohnet; zum Unterschiede von einem Nebengute, welches in das Hauptgut eingebauet, d.i. von dem Hauptgute aus gebauet und bestritten wird. In weiterer Bedeutung ist ein Hauptgut ein wichtiges, ansehnliches Land- oder Bauergut. 2) Im Oberdeutschen wird auch das Capital das Hauptgut genannt.
Ein böser Schuldner stielt dir Hauptgut und Gewinn,
Opitz.
S. Hauptgeld.