[1015] Die Haupthufe, plur. die -n, in der Landwirthschaft, so viel Acker, als zu einem vollständigen Bauergute gehöret; zum Unterschiede von einer Stückhufe, welche nur einen Theil einer solchen Haupthufe ausmacht. Der Besitzer einer Haupthufe wird daher ein Haupthüfener oder nur ein Hüfener oder Hüfner schlechthin, so wie der Besitzer einer Stückhufe ein Halbhüfner genannt. S. Anspänner.