Hausfrieden, der

[1027] Der Hausfrieden, des -s, oder der Hausfriede, des -ns, plur. inus. 1) Der Friede, d.i. die Einigkeit, das gute Vernehmen einer häuslichen Gesellschaft. Den Hausfrieden stören. Es ist eine edle Sache um den Hausfrieden. 2) Die Sicherheit, welche ein jeder in seiner Wohnung vor den Gewaltthätigkeiten anderer genießet, und zu fordern berechtigt ist; Schwed. Hemfried. Den Hausfrieden brechen, dawider handeln.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1027.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: