[1029] Der Haushälter, (im Oberd. Haushalter,) des -s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Haushälterinn, plur. die -en. 1) * Derjenige, welcher eine eigene Haushaltung hat, der Hausvater, Hausherr; eine im Hochdeutschen veraltete Bedeutung. 2) Eine Person, welche die Haushaltung oder Hauswirthschaft eines andern verwaltet, derselben vorstehet, Oeconomus; besonders auf dem Lande, wo er in manchen Gegenden auch Hofmeister, Verwalter u.s.f. und wenn es eine Person weiblichen Geschlechtes ist, auch Ausgeberinn, Beschließerinn, Altfrau, u.s.f. genannt wird. Der ungerechte Haushalter, Luc. 16. Wir sind Haushalter über Gottes Geheimnisse, 1 Cor. 4, 1. 3) Bey dem Salzwerke zu Halle wird derjenige Amtsknecht, welcher das Thalhaus reinlich hält, und dasselbe zur gehörigen Zeit auf und zuschließet, der Haushalter genannt.