Hauskirche, die

[1031] Die Hauskirche, plur. die -n. 1) Eine Kirche in einem Hause und zum Behufe einer häuslichen Gesellschaft. In Westphalen, wo die Schlösser noch häufig Häuser genannt werden, ist die Hauskirche so viel als eine Schloßkirche. 2) Der feyerliche Gottesdienst im Hause und mit der häuslichen Gesellschaft, im gemeinen Leben und ohne Plural; der Hausgottesdienst. Hauskirche halten.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1031.
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