Hausmiethe, die

[1034] Die Hausmiethe, plur. die -n. 1) Der Vertrag über die Miethung eines Hauses, oder eines Theiles desselben, einer Wohnung; ohne Plural. Jemanden die Hausmiethe aufsagen. 2) Das Geld, welches für ein gemiethetes Haus, oder für eine gemiethete Wohnung in demselben bezahlet wird; der Miethzins, das Hausgeld, der Hauszins, Nieders. die Hausheuer.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1034.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: