[1035] Das Hausschlachten, des -s, plur. inus. das Schlachten desjenigen Viehes, welches ein Hauswirth das Jahr über in seiner Haushaltung bedarf, von der R.A. in das Haus schlachten; zum Unterschiede von dem Bankschlachten, oder demjenigen Schlachten, welches von den Fleischern zum Verkaufe geschiehet. Daher werden in Niedersachsen eine Art unzünftiger Fleischer oder Schlächter, welche sich allein davon nähren, daß sie das Hausschlachten bey den Hauswirthen verrichten, daselbst Hausschlächter genannt.