Heersteuer, die

[1055] Die Heersteuer, plur. die -n, ein nur noch in einigen Gegenden übliches Wort, die Kriegessteuer zu bezeichnen, d.i. diejenige Steuer, welche zum Behufe eines Krieges gefordert und bewilliget wird. Ingleichen diejenige Steuer, womit sich ein Vasall oder Unterthan von den persönlichen Kriegesdiensten befreyet, und welche bey adeligen Vasallen gemeiniglich das Ritterpferd genannt wird.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1055.
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