[1078] Das Heimfêld, des -es, plur. die -er, in einigen Gegenden, z.B. in Sachsen, ein Feld, welches in des Dorfes eigenen Heim, d.i. Flur, Mark und Gerichte, lieget; ein einheimisches Feld, im Gegensatze der auswärtigen Felder oder Weitfelder, welche in andern Fluren oder unter andern Gerichten liegen. Bestehen dergleichen Felder aus Hufen, so werden diese auch Heimhufen, und ihre Besitzer Heimhüfener genannt, welche letztere an andern Orten auch Inmärker heißen, und den Ausmärkern entgegen gesetzet sind.