[1098] Das Hêlfrêcht, des -es, plur. inus. an einigen Orten, z.B. im Hennebergischen, das Recht, die gepfändeten Sachen eines Schuldeners an die Meistbiethenden zu verkaufen, und dadurch dem Kläger zu seiner Forderung zu helfen; das Gantrecht, das Stangenrecht.