[1107] Das Hênkergêld, des -es, plur. von mehrern Summen, die -er. 1) Dasjenige Geld, welches der Henker für das Aufknüpfen, und in weiterer Bedeutung, der Scharfrichter für die Hinrichtung eines Verbrechers bekommt. 2) Die peinlichen Kosten, welche, so fern sie unter die Einwohner einer Gemeine nach den Herden vertheilet werden, auch das Herdgeld heißen.