[1107] Das Hênkermahl, des -es, plur. die -e, im gemeinen Leben die -mähler, die letzte, gemeiniglich feyerliche Mahlzeit eines zum Galgen, und in weiterer Bedeutung, eines jeden[1107] zum Tode verurtheilten Missethäters. Das Henkermahl halten. Im mittlern Lat. Coena libera, welches schon bey dem Tertullian vorkommt. Figürlich, die letzte Mahlzeit vor einer traurigen oder unangenehmen Begebenheit; Nieders. Hülgrütt, Heulgrütze, weil sie mit Weinen verzehret wird.