[1135] Der Hêrrengünstler, des -s, plur. ut nom. sing. in einigen Gegenden, z.B. in Baiern, der Besitzer eines Laßgutes; vermuthlich, weil die auf einem solchen Gute haftenden Freyheiten aus der ehemahligen besondern Gunst des Grundherren hergeflossen sind. S. Laßgut.