[1135]Der Hêrrenhof, des -es, plur. die -höfe, der Hof, d.i. das Wohnhaus mit allen dazu gehörigen Gebäuden des Gerichts- oder Eigenthumsherren eines Rittergutes. In engerer Bedeutung auch zuweilen nur der eigentliche Hofplatz desselben.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1135.