[1136] Hêrrenlos, adj. et adv. 1) Keinen Dienstherren habend, von Personen, welche sonst um Lohn und Unterhalt zu dienen gewohnt sind. Herrenloses Gesinde. Nieders. heerlos. 2) Keinen Eigenthümer habend, von Sachen. Daher die Herrenlosigkeit, in beyden Fällen.