[1136] Der Hêrrenstand, des -es, plur. inus. der Stand der Herren, d.i. der adeligen Personen männlichen Geschlechtes, und die dazu gehörigen Glieder; der Ritterstand. In engerer Bedeutung werden nur die Grafen und Freyherren, welche ehedem im vorzüglichen Verstande Herren hießen, zu dem Herrenstande gerechnet.