[1167]Die Hêxenprobe, plur. die -n, die Probe, welche man ehedem bey den noch üblichen Hexen-Prozessen, mit den angeklagten Hexen anzustellen pflegte, indem man sie gebunden auf das Wasser warf. S. Wasserprobe.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1167.