Hinreichen

[1189] Hinreichen, verb. reg. 1) Activum, reichend von der redenden Person entfernen; im gemeinen Leben hinlangen. Einem die Hand hinreichen. Daher die Hinreichung. 2) Neutrum, mit haben, bis an etwas reichen. Der Strick ist zu kurz, er reichet nicht hin. Ingleichen figürlich, der Größe, der Menge, der innern Kraft nach zur Hervorbringung einer Wirkung geschickt seyn; wie hinlangen und zureichen. Dazu reicht mein Vermögen nicht hin. Hinreichendes Vermögen, hinreichende Kraft zu etwas haben. Das ist dazu schon hinreichend. Die natürlichen Kräfte der Dinge reichen dazu nicht hin.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1189.
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