Hinterflagge, die

[1195] Die Hinterflagge, plur. die -n, in der Schifffahrt, diejenige Flagge, welche auf dem Hintertheile des Schiffes aufgestecket wird; zum Unterschiede von der Vorderflagge.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1195.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika