[1195]Die Hinterflagge, plur. die -n, in der Schifffahrt, diejenige Flagge, welche auf dem Hintertheile des Schiffes aufgestecket wird; zum Unterschiede von der Vorderflagge.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1195.